Zum Hauptinhalt springen

Pfarrgemeinderäte im Pfarrverband FREYSTADT

Pfarrei FREYSTADT

Mitglieder im Pfarrgemeinderat Freystadt sind:

ALT Stefanie, BÖGL Marianne, DITTENHOFER Tanja,Christine, POPP Daniela, PRÖBSTER Marion, PRÖBSTER Wolfgang, REGLER Gabriele, RYNKOWSKI Bartlomiej, MAUDERER Stefanie, STÖCKL Eva

Vorsitzender - Wolfgang Pröbster
Stellvertretende - Marianne Bögl
Schriftführerin -  Daniela Popp

Es wurde auch Beauftragte für Erwachsenenbildung und Jugendarbeit bestimmt.

Stefanie Alt -  Erwachsenenbildung und Eva Stöckl Jugendarbeit

Aus dem gesamten Pastoralraum wurde Wolfgang Pröbster für den Dekanatsrat Neumarkt delegiert:

 

Aktuelles Sitzungsprotokoll zum Herunterladen

Pfarrei THANNHAUSEN

Der Pfarrgemeinderat Thannhausen hat folgende Mitglieder:

Martina DORR, Monika KERL, Gerlinde LERZER, Martina SCHNEIDER und Angelika MEYER.

In der konstituierenden Sitzung wurde Martina DORR zur Vorsitzenden und Martina SCHNEIDER zur Stellvertreterin gewählt. Das Amt der Schriftführerin übernimmt Gerlinde LERZER.

Es wurden auch Beauftragte für Erwachsenenbildung und Jugendarbeit bestimmt.

Monika Kerl - Erwachsenenbildung und Angelika Meyer Jugendarbeit

Pfarrei MÖRSDORF

Das Gremium des PGR Mörsdorf stellt sich folgendermaßen zusammen:

Johanna BRANDL, Christine DEUERBACH, Jutta MEIXNER, Karin RAMSAUER, Michaela RÖHRL, Tanja SCHÖN, Rita SCHRAFL

In der konstituierenden Sitzung wurde Karin RAMSAUER zur Vorsitzenden, Jutta MEIXNER zur Stellvertreterin und Christine DEUERBACH zur Schrifttführerin gewählt.

Es wurden auch Beauftragte für Erwachsenenbildung und Jugendarbeit bestimmt.

Johanna Brandl - Erwachsenenbildung und Michaela Röhrl Jugendarbeit

Pfarrei SONDERSFELD

Der Pfarrgemeinderat Sondersfeld besteht aus folgenden Mitgliedern:

Katja Engelmann, Markus Kratzer, Petra Regnet, Claudia Schuster und Karl Schuster.

In der konstituierenden Sitzung wurden Karl Schuster zum 1. Vorsitzenden und Katja Engelmann zur Stellvertreterin gewählt. Das Amt der Schriftführerin übernimmt Sigrid Geißler.

Es wurden auch Beauftragte für Erwachsenenbildung und Jugendarbeit bestimmt.

Karl Schuster -  Erwachsenenbildung und Petra Regnat Jugendarbeit 

Was ist der Pfarrgemeinderat?

Der Pfarrgemeinderat (PGR) wird von den Katholiken der Pfarrgemeinde direkt gewählt. Er ist das vom Bischof eingesetzte Organ zur Mitwirkung bei der Erfüllung des Heils- und Weltauftrags der Kirche auf Pfarreiebene. Dem PGR kommt für das Leben der Pfarrgemeinde eine Schlüsselfunktion zu. In ihm werden viele Informationen zusammengetragen, wichtige gemeindliche Entscheidungen vorbereitet und unterschiedliche Gruppen und Initiativen vernetzt. Der PGR ist ein Seismograph für Wünsche, Enttäuschungen, Hoffnungen und Aufbrüche in den Gemeinden. Er berät und unterstützt den Pfarrer und die pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Seelsorge, etwa bei der Planung der Gottesdienste oder bei der Erstkommunion- und Firmvorbereitung. In allen gesellschaftspolitischen Fragen entscheidet und handelt der PGR eigenverantwortlich, so beim Aufbau und der Durchführung von Nachbarschaftshilfen, bei der Gestaltung von Erwachsenenbildungsangeboten, im Engagement für die Entwicklungszusammenarbeit und für die Bewahrung der Schöpfung. Zu den vorrangigen Aufgaben des PGRs gehört es, das gesellschaftliche Umfeld so mitzugestalten, dass der Mensch gedeihen und sich entfalten kann.

Der Pfarrgemeinderat beruht auf dem Bild von Kirche als Volk Gottes, wie es das II. Vatikanische Konzil (1962 – 1965) herausgestellt hatte. Damit wird die enge Zusammengehörigkeit aller Getauften und Gefirmten, aber auch ihre gemeinsame Verantwortung in Kirche und Gesellschaft betont. Mitverantwortung in der Kirche ist deshalb wichtig und wertvoll. Durch den Pfarrgemeinderat wird deutlich: Der Reichtum der Kirche sind die Menschen mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Begabungen.

Im Bistum Eichstätt engagieren sich 3.000 Katholiken für die Kirche vor Ort. Die Amtszeit der Pfarrgemeinderäte beträgt vier Jahre. Gewählt werden kann, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. Wählen kann, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und katholischer Christ ist. (s.: Bistum Eichstätt: Pfarrgemeinderäte (bistum-eichstaett.de))

 

Aufgaben

Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, den Pfarrer in seinem Amt zu unterstützen, mit ihm Fragen und Probleme der Pfarrgemeinde zu erforschen und zu beraten, Maßnahmen zu beschließen und in Zusammenarbeit mit Verbänden und Gruppen für deren Durchführung Sorge zu tragen.

Dazu gehört vor allem,

a) das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrgemeinde zu wecken und die Mitarbeit zu aktivieren,

b) ehrenamtliche Dienste in der Pfarrgemeinde zu übernehmen und andere Gemeindemitglieder für solche Dienste zu gewinnen und zu befähigen bzw. für ihre Befähigung Sorge zu tragen, insbesondere auf dem Gebiet der Glaubensunterweisung,

c) Anregungen und Vorschläge für die Gestaltung der Gottesdienste und die lebendige Teilnahme der ganzen Pfarrgemeinde an den liturgischen Feiern einzubringen,

d) den diakonischen Dienst im caritativen und sozialen Bereich zu fördern,

e) gesellschaftliche Entwicklungen und Probleme des Alltags zu beobachten, zu überdenken und sachgerechte Vorschläge einzubringen sowie entsprechende Maßnahmen zu beschließen,

f) die Verantwortung der Pfarrgemeinde für Mission, Entwicklung und Frieden zu wecken und zu fördern,

g) die ökumenische Zusammenarbeit zu suchen und zu fördern,

h) die besondere Lebenssituation der verschiedenen Gruppen
(z. B. Kinder, Jugendliche, Eheleute, Eltern, Alleinerziehende, Alleinstehende, alte Menschen, ausländische Mitbürger) in der Pfarrgemeinde zu sehen, ihr in der Gemeindearbeit gerecht zu werden und Möglichkeiten seelsorgerischer Hilfe zu suchen,

i) Kontakte zu denen, die dem Gemeindeleben fernstehen, zu suchen,

j) in der Öffentlichkeit für die Anliegen der Katholiken einzutreten,

k) die Gemeinde regelmäßig über die Arbeit in der Pfarrgemeinde und ihre Probleme zu informieren,

l) katholische Organisationen, Einrichtungen und freie Initiativen unter Wahrung ihrer Eigenständigkeit zu fördern und im Dialog mit ihnen und anderen Gruppen der Pfarrgemeinde Aufgaben und Dienste aufeinander abzustimmen,

m) für die Verwirklichung der anstehenden Aufgaben eine Rangordnung aufzustellen,

n) Maßnahmen durchzuführen, falls kein geeigneter Träger vorhanden ist,

o) Vertreter der Pfarrgemeinde für den Dekanatsrat zu wählen,

p) vor Besetzung einer Pfarrstelle den Bischof über die örtliche Situation und die besonderen Bedürfnisse der Pfarrgemeinde zu unterrichten.

(s.: Bistum Eichstätt: Aufgaben des PGR (bistum-eichstaett.de))

 

Wir denken das Ehrenamt neu! Ein Film des Bistums Essen zum neuen Ehrenamt.

Pfarrkirchen und Filialkirchen