Taufpraxis in unseren Gemeinden
„Darum geht zu allen Völkern und macht alle Menschen zu meinen Jüngern; tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes, und lehrt sie, alles zu befolgen, was ich euch geboten habe. Seid gewiss: Ich bin bei euch alle Tage bis zum Ende der Welt.“
Mt 28,19-20
In der Taufe feiern wir unseren Glauben an Gott als Freund des Lebens. In der Taufe drücken Eltern, Paten und Gemeinde aus: Wir möchten den Kindern helfen, Wurzel im Leben zu fassen.
Liebe Eltern!
Die Kinder werden in die Gemeinde aufgenommen deswegen ist es sehr schön wenn die Taufe während eines Gottesdienstes stattfindet. Es besteht die Möglichkeit in jedem Sonntagsgottesdienst ihr Kind taufen zu lassen.
Wenn ein Mensch glauben kann, hat er eine tiefe Wurzel, die Halt gibt. Einen solchen Glauben Kindern zu vermitteln und glaubwürdig vorzuleben ist eine große Lebensaufgabe. Deshalb ist es gut, in einer Zeit, in der Eltern sich durch das Wunder des neuen Lebens beschenkt fühlen und sich der großen Verantwortung für das Kind bewusst sind, ganz bewusst wieder einmal über die Bedeutung des Glaubens nachzudenken. Dazu möchten die Taufgespräche in unseren Pfarreiengemeinschaften anregen.
Eltern und Taufpaten sind zu einem Gesprächstermin zur Vorbereitung auf die Taufe eingeladen.
- Eine rechtzeitige Anmeldung im Pfarrbüro Freystadt, Tel. 09179/90266 ist unbedingt erforderlich!
- Der Termin und der Ort für die Taufe muss mit dem jeweiligen Taufspender ausgemacht werden.
- Bitte bringen Sie zur Anmeldung die Geburtsurkunde bzw. Ihr Stammbuch mit.
- Sofern die Patin / der Pate nicht in der Pfarreiengemeinschaft wohnt, benötigen wir von Ihr/Ihm ein Taufzeugnis des Taufpfarramtes.
Wer kann Pate oder Patin sein?
Wer das Patenamt übernimmt,
- muss getauft und gefirmt sein und die Eucharistie empfangen haben
- darf nicht aus der katholischen Kirche ausgetreten sein
- soll das 16. Lebensjahr vollendet haben
- soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht, und die christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen.
Angehörige einer evangelischen Gemeinschaft dürfen Taufzeugen sein - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Angehörige einer orthodoxen Kirche dürfen das Patenamt übernehmen - zusammen mit einem/einer katholischen Paten/Patin.
Mit allen guten Wünschen für Ihr Kind, für Sie und Ihre Familie Grüße ich Sie ganz herzlich.
Ihr Pfarrer P. Bartimäus Trabecki OFM